Gesuchstellende müssen einen direkten Bezug zum Kanton oder der Stadt Zürich haben – sei es durch Wohnsitz oder eine anderweitige Verbindung zu diesem Kanton.
In der Regel werden Beiträge von CHF 1’000 – 5’000 gesprochen.
Nicht verwendete Gelder müssen an die Stiftung zurückbezahlt werden.
Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Schlussbericht mit der Schlussrechnung elektronisch einzureichen.
Gerne erwartet die Stiftung ein Exemplar eines Buches und/oder einer CD/LP.
Begünstigte können frühestens nach einer Frist von 4 Jahren wieder ein neues Gesuch einreichen.
Stiftungsverzeichnis Schweiz:
Stiftungsverzeichnis des Centre for Philanthrophy Studies der Universität Basel (CEPS)