Häufige Fragen

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen.

Gesuchstellende müssen einen direkten Bezug zum Kanton oder der Stadt Zürich haben – sei es durch Wohnsitz oder eine anderweitige Verbindung zu diesem Kanton. 

  • Beiträge an den laufenden Betrieb (z.B. wiederkehrende Kosten während eines Jahres oder einer Saison)  
  • Grossprojekte 
  • Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen, die vor der Stiftungsratssitzung stattfinden oder Publikationen/CDs, die vorher auf den Markt kommen.  
  • Defizitdeckungen 
  • Gesuche von Hochschulen, Schulen und Bildungsinstitutionen 
  • Filmprojekte (Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb) 
  • Autorenförderung (Projektentwicklung) 
  • Wissenschaftliche Arbeiten: Publikationen von Hochschulen und/oder aus Seminaren, Dissertationen, Jubiläumsschriften, Diplom- und Abschlussarbeiten 
  • Ausbildungsbeiträge/Stipendien ohne Bezug zum Stifter (Abkömmlinge) 
  • Neubau- und Umbauprojekte 
  • Organisationen oder Projekte, welche keinen direkten Bezug zum Kanton oder der Stadt Zürich aufweisen. 

In der Regel werden Beiträge von CHF 1’000 – 5’000 gesprochen.

Nicht verwendete Gelder müssen an die Stiftung zurückbezahlt werden. 

Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Schlussbericht mit der Schlussrechnung elektronisch einzureichen.  

Gerne erwartet die Stiftung ein Exemplar eines Buches und/oder einer CD/LP.  

Begünstigte können frühestens nach einer Frist von 4 Jahren wieder ein neues Gesuch einreichen.