Folgende Bestimmungen sind bei Beitragszahlungen verpflichtend.
Verwendung der Beiträge Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Die Beiträge müssen antragskonform eingesetzt werden. Sollen Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, ist vorgängig die Zustimmung der Stiftung einzuholen.
Nachträgliche Änderung des Projektes Nachträgliche Änderungen des Projektes sind der Stiftung zu melden. Die Stiftung prüft die Änderung anhand der Vergabekriterien und erteilt gegebenenfalls ihr Einverständnis.
Nennung der Stiftung Die Dr. Adolf-Streuli Stiftung möchte in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht genannt /erwähnt werden.
Auszahlung der Förderbeiträge Die Stiftungsbeiträge werden auf ein zu bezeichnendes Konto der Empfänger-Institution ausbezahlt.
Nicht verwendete Gelder Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Förderbeiträge der Stiftung zurückzuerstatten.
Belegexemplare und Veranstaltungshinweise Bei Beiträgen an eine Publikation oder CD ist die im Zusagebrief erwähnte Anzahl Belegexemplare zuhanden des Stiftungsrates an die Geschäftsstelle zu senden. Bei Beiträgen an eine Veranstaltung (Theater-, Tanzaufführung, Konzert, Ausstellung etc.) wird der Stiftungsrat durch Zuschrift per E-Mail an die Geschäftsstelle vier Wochen vorher zum Besuch der Vorstellungen bzw. Vernissage eingeladen.
Berichterstattung Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Schlussbericht mit Abrechnung über die Resultate per E-Mail einzureichen. (ohne Dokumentation wie DVD / CD falls im Zusageschreiben nicht ausdrücklich verlangt).
4-Jahres-Frist Um den vielen Anträgen gerecht zu werden, können Begünstigte frühestens nach einer Frist von 4 Jahren wieder bedacht werden.